Einverständniserklärung der Sportlerinnen und Sportler des DJK-Sportverbandes

Daten der Sportlerin/des Sportlers

 

Weitere Angaben

 

Ein erfolgreicher Kampf gegen Doping ist ohne die aktive Mithilfe der Sportler/innen der DJK - auch in der Öffentlichkeit - nicht denkbar. Mein Beitrag dazu ist unter anderem die folgende Verpflichtungserklärung:  

Ich erkläre hiermit, aktiv für einen sauberen und manipulationsfreien Sport einzutreten.  Ich bin damit einverstanden, dass bei mir Dopingkontrollen durchgeführt werden, mein Name sowohl im Zusammenhang mit möglichen Auslosungen zu Dopingkontrollen, als auch gegebenenfalls in Bezug auf die Anzahl und Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen veröffentlicht wird.  

Ich habe die Anti-Doping-Ordnung des DJK-Sportverbandes in der jeweils gültigen Fassung - einsehbar auf der Website des Verbandes www.djk.de -  zur Kenntnis genommen und unterwerfe mich dieser. 

1. Unterschrift Sportler*in (bei Minderjährigen zusätzlich die Unterschriften der gesetzlichen Vertreter)
Hierzu den vollständigen Namen der gesetzlichen Vertreter eintragen.


Schiedsvereinbarung

1. Alle Streitigkeiten, die sich in Zusammenhang mit für den DJK Sportverband geltenden Anti-Doping-Bestimmungen (ADO) und Anti-DopingBestimmungen der FICEP, insbesondere über die Gültigkeit und Anwendung dieser Anti-Doping-Bestimmungen ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges in erster Instanz durch das Deutsche Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS-SportSchO) und den Verfahrensvorschriften der AntiDoping-Bestimmungen, insbesondere Art. 12 und Art. 13 der ADO entschieden. Dies gilt auch für Streitigkeiten im einstweiligen Rechtsschutz.

2. Dem Deutschen Sportschiedsgericht wird die Befugnis zum Ausspruch von Sanktionen wegen Verstößen gegen anwendbare Anti-DopingBestimmungen übertragen.

3. Der DJK Sportverband hat die Durchführung des Ergebnismanagements und das Recht zur Einleitung des Disziplinarverfahrens in AntiDoping-Angelegenheiten an die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) übertragen. Die Parteien dieser Schiedsvereinbarung erkennen an, dass die NADA unmittelbar Schiedsklage gegen den/die Athleten/in einreichen kann und Partei in entsprechenden Schiedsverfahren wird.

4. Gegen Schiedssprüche des Deutschen Sportschiedsgerichts kann Rechtsmittel beim Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne nach Maßgabe des § 61 DIS-SportSchO, des Art. 13 der ADO und der Artikel R47ff des Code of Sportsrelated Arbitration (CAS-Code) eingelegt werden. Die Parteien dieser Schiedsvereinbarung erkennen an, dass auch die NADA, die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), die FICEP und die weiteren in Art. 13.2.3 der ADO genannten Sportorganisationen unmittelbar Rechtsmittel einlegen können und dadurch selbst Partei im Rechtsmittelverfahren beim CAS werden.  

Diese Schiedsvereinbarung gilt ab dem 08.11.2019

Ich genehmige mit meiner Unterschrift die elektronische Erfassung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für die gemäß der Satzung des DJK-Sportverbandes zulässigen Zwecke und Aufgaben.

2. Unterschrift Sportler*in (bei Minderjährigen zusätzlich die Unterschriften der gesetzlichen Vertreter)
Hierzu den vollständigen Namen der gesetzlichen Vertreter eintragen.

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Ja, ich habe die Bedingungen gelesen und akzeptiere sie.